Zulassungsarten kurz erklärt:
Neuwagen ohne Zulassung:
Bei einem Neuwagen ohne Zulassung bekommt das Fahrzeug vor Auslieferung keinen Händlereintrag.
Es wird direkt auf den Endkunden zugelassen, somit sind Sie der Ersthalter.
Neuwagen mit Tageszulassung:
Bei einer Tageszulassung, wird das Fahrzeug vor Auslieferung auf den Händler/Großhändler zugelassen.
Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit
einen höheren Rabatt gewähren kann.
Neuwagen mit Kurzzeitzulassung:
Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler.
Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit
einen höheren Rabatt gewähren kann.
Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug für 3-6 Monate auf
den Händler/Großhändler zugelassen werden muss.
Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung ihre Versicherungsdoppelkarte zwecks Zulassung, für die Ihnen keine
Kosten enstehen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher
im Straßenverkehr nicht bewegt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief), wird Ihnen bei der Übergabe und
Bezahlung ausgehändigt.
Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate), melden sie das Fahrzeug auf sich um.
Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.