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Ein INFINITI Neuwagen verleiht Ihnen Luxus, Exklusivität und Komfort

Mit INFINITI hat Nissan den Schritt in das Luxussegment gewagt und seine eigenen Premiumfahrzeuge schrittweise auf allen Fahrzeugmärkten weltweit präsentiert. Die Marke wurde dabei 1989 in den USA gegründet und seither kontinuierlich aufgebaut und erweitert. Anfangs blieb die Nobelmarke mit ihren Fahrzeugen ausschließen in den Vereinigten Staaten. Erst 2008 versuchte INFINITI mit exklusiven SUVs den europäischen Markt zu erobern. Der FX50 war schließlich das Flaggschiff für Europa und später auch für Deutschland. Zunächst reagierte der Automarkt noch verhalten auf die luxuriösen Geländefahrzeuge aus dem Hause Nissan. Doch nach der Namensumstellung auf Q-Modelle und QX-Modelle gewannen INFINITI Neuwagen immer mehr an Ansehen. Anfang 2019 teilte der Hersteller mit, sich im Jahr 2020 aus Westeuropa zurückziehen zu wollen.

Modelle der Mittelklasse und Oberklasse

INFINITI präsentiert Ihnen ein großes Angebot im Mittelklassesegment und Oberklassesegment. Vor allem Coupé-Fans finden hier einen passenden Wagen. Der Q60 ist etwa ein dynamisches Coupé auf der Basis des Q50 und mit zahlreichen Technologien für ein entspanntes Fahren ausgestattet. Gleichzeitig können Sie sich das Modell als Cabrio von INFINITI kaufen. Zur oberen Mittelklasse zählt weiterhin der Q70.

Kompakte SUVs für jede Straße

Gerade mit den antriebsstarken und sportlichen SUVs hat sich INFINITI im Luxussegment etabliert. Der QX60 wird beispielsweise seit 2012 produziert und ist mit seinen sieben Sitzplätzen ein äußerst geräumiger Geländewagen für Ausflüge mit der Familie. Auch der QX70 und QX80 gehören zur Modellpalette von INFINITI. Ein beliebter SUV ist außerdem der QX30. Dieser ist an den Q30 angelehnt und optional mit Allradantrieb erhältlich.

Neues Kompaktauto für neue Käufer

Neue Autokäufer sollen schließlich noch mit dem Q30 überzeugt werden. Das Modell ist das erste Fahrzeug der Kompaktklasse und kann in etwa mit der A-Klasse von Mercedes verglichen werden. Das Kompaktauto besticht insbesondere mit seinem INFINITI-typischen Design und den kompakten Maßen. Durch diesen Schritt in neues Terrain versucht INFINITI, speziell den europäischen Automarkt zu erobern. Auf Wunsch können Sie sich den Q30 übrigens mit Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe bestellen.

Freundliche INFINITI Rabatte bei Carworld 24

Jeder, der sich für Neuwagen Angebote von INFINITI interessiert, ist bei uns genau richtig. Wir stellen Ihnen ein vielseitiges Angebot zur Verfügung und ermöglichen Ihnen zugleich die individuelle Konfiguration, etwa von Q30 und QX30. Nutzen Sie noch dazu unsere Neuwagen Rabatte, sparen Sie bares Geld bei Ihrem Neuwagenkauf. Dabei bieten wir Ihnen stets unseren bestmachbaren Preis für Ihr Wunschmodell. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter – entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir sorgen dafür, dass Sie sich einen schicken Neuwagen von INFINITI günstig kaufen können!




*1) = Endkundenzulassung bedeutet: Ein Neuwagen ohne Zulassung: Bei einem Neuwagen ohne Zulassung bekommt das Fahrzeug vor Auslieferung keinen Händlereintrag. Es wird direkt auf den Endkunden zugelassen, somit sind Sie der Erstbesitzer.
*2) = Gewerbekunde bedeutet: Neuwagen mit einem Gewerbenachlass. Wenn Sie einen Gewerbeschein haben oder ein Schreiben Ihres Steuerberaters, das Sie Ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit beziehen, können Sie diesen Rabatt verwenden. Sollten die Konditionen im Privatkundenbereich besser sein können Sie diese auch nutzen wenn Sie ein Einzelunternehmen sind. Die Gewährung von gewerblichen Nachlässen kann nur mit folgenden Nachweisen erfolgen: Gewerbeanmeldung ODER Bescheinigung eines/des Steuerberaters (Haupteinnahmequelle des Kunden, hieraus wird der Lebensunterhalt bestritten), sollte eine Gewerbeanmeldung nicht Pflicht sein (Freiberufler) reicht auch ein Briefkopf sowie die Bescheinigung des Steuerberaters aus.
*3) = Menschen mit Behinderung bedeutet: Gültiger Schwerbehindertenausweises mit einem Merkzeichen wie G, aG, BI oder H. Alternativ auch ohne Eintrag eines Merkzeichens, ab einem Behinderungsgrad in Höhe von mind. 50% Ausweis erforderlich !
*4) = Neuwagen mit Tageszulassung bedeutet: Bei einer Tageszulassung, wird das Fahrzeug bei Auslieferung auf den Händler/Großhändler zugelassen. Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.
*5) = Neuwagen mit Kurzzeitzulassung bedeutet: Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler. Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann. Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug formell für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss. Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung Ihre EVB Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer KFZ Versicherungsgesellschaft) zwecks Zulassung, Sie sind weiter der Versicherungsnehmer, der Händler/ Großhändler ist als Halter eingetragen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.

(Die abgebildeten Logos und Bilder der verschiedenen Hersteller dienen ausschließlich zur Authentifizierung und sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir kein Vertragshändler sind, sondern eine Vertriebsgesellschaft, die mit deutschen Vertragshändlern und Großabnehmer kooperiert. Die Fotos der abgebildeten Fahrzeugen zeigen Sonderausstattungen, die gegen Aufpreis erhältlich sind. Sie dienen nur der Illustration. Preisänderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.)
Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden. Weiterhin erhalten Sie die Informationen unentgeltlich bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de.