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*1) = Endkundenzulassung bedeutet: Ein Neuwagen ohne Zulassung: Bei einem Neuwagen ohne Zulassung bekommt das Fahrzeug vor Auslieferung keinen Händlereintrag. Es wird direkt auf den Endkunden zugelassen, somit sind Sie der Erstbesitzer.
*2) = Gewerbekunde bedeutet: Neuwagen mit einem Gewerbenachlass. Wenn Sie einen Gewerbeschein haben oder ein Schreiben Ihres Steuerberaters, das Sie Ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit beziehen, können Sie diesen Rabatt verwenden. Sollten die Konditionen im Privatkundenbereich besser sein können Sie diese auch nutzen wenn Sie ein Einzelunternehmen sind. Die Gewährung von gewerblichen Nachlässen kann nur mit folgenden Nachweisen erfolgen: Gewerbeanmeldung ODER Bescheinigung eines/des Steuerberaters (Haupteinnahmequelle des Kunden, hieraus wird der Lebensunterhalt bestritten), sollte eine Gewerbeanmeldung nicht Pflicht sein (Freiberufler) reicht auch ein Briefkopf sowie die Bescheinigung des Steuerberaters aus.
*3) = Menschen mit Behinderung bedeutet: Gültiger Schwerbehindertenausweises mit einem Merkzeichen wie G, aG, BI oder H. Alternativ auch ohne Eintrag eines Merkzeichens, ab einem Behinderungsgrad in Höhe von mind. 50% Ausweis erforderlich !
*4) = Neuwagen mit Tageszulassung bedeutet: Bei einer Tageszulassung, wird das Fahrzeug bei Auslieferung auf den Händler/Großhändler zugelassen. Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.
*5) = Neuwagen mit Kurzzeitzulassung bedeutet: Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler. Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann. Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug formell für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss. Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung Ihre EVB Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer KFZ Versicherungsgesellschaft) zwecks Zulassung, Sie sind weiter der Versicherungsnehmer, der Händler/ Großhändler ist als Halter eingetragen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.

(Die abgebildeten Logos und Bilder der verschiedenen Hersteller dienen ausschließlich zur Authentifizierung und sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir kein Vertragshändler sind, sondern eine Vertriebsgesellschaft, die mit deutschen Vertragshändlern und Großabnehmer kooperiert. Die Fotos der abgebildeten Fahrzeugen zeigen Sonderausstattungen, die gegen Aufpreis erhältlich sind. Sie dienen nur der Illustration. Preisänderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.)

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden. Weiterhin erhalten Sie die Informationen unentgeltlich bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de.